Sie sind mit dem für Sie festgestellten Pflegegrad nicht einverstanden?
Wir prüfen die Einstufung durch den Medizinischen Dienst und legen für Sie Widerspruch ein

1. Unterlagen zusenden

Wir benötigen den Bescheid der Pflegekasse und das Gutachten des Medizinischen Dienstes

Dazu brauchen wir eine kurze Beschreibung Ihrer Beeinträchtigungen und Diagnosen zusammen mit einer kurzen Anmerkung zu den Punkten im Gutachten, die nicht richtig sind
 

2. Prüfung

Wir prüfen die Unterlagen und teilen Ihnen mit, ob ein höherer Pflegegrad möglich ist.

Sie erhalten eine Ersteinschätzung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

 

Die Prüfung ist für Sie kostenlos!
 

3. Widerspruch

Wir setzen einen höheren Pflegegrad in einem Widerspruchsverfahren gegen die Pflegekasse durch.

Die Pflegekasse trägt die Kosten des Verfahrens bei Erfolg des Widerspruchs.

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Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Kontakt

Telefon: 0251/28969913

E-mail: mail@pflegerechtsanwalt.de

Anschrift: Friedrich-Ebert-Str. 151, 48153 Münster

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