Wir benötigen den Bescheid der Pflegekasse und das Gutachten des Medizinischen Dienstes
Dazu brauchen wir eine kurze Beschreibung Ihrer Beeinträchtigungen und Diagnosen zusammen mit einer kurzen Anmerkung zu den Punkten im Gutachten, die nicht richtig sind
Wir prüfen die Unterlagen und teilen Ihnen mit, ob ein höherer Pflegegrad möglich ist.
Sie erhalten eine Ersteinschätzung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Die Prüfung ist für Sie kostenlos!
Wir setzen einen höheren Pflegegrad in einem Widerspruchsverfahren gegen die Pflegekasse durch.
Die Pflegekasse trägt die Kosten des Verfahrens bei Erfolg des Widerspruchs.
Telefon: 0251/28969913
E-mail: mail@pflegerechtsanwalt.de
Anschrift: Friedrich-Ebert-Str. 151, 48153 Münster
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